Hausordnung
HAUSORDNUNG MAMMUTGARTEN
Liebe Besucher
des MAMMUTGARTEN in Prietitz. Wir freuen uns über Ihren Besuch und sind bemüht,
Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Bitte beachten Sie aus diesem Grund unsere Hausordnung.
Vielen Dank!
Diese
Hausordnung dient der geregelten Benutzung und Gewährleistung von Sicherheit
und Ordnung auf dem gesamten Geländes des Mammutgartens mit dem Ziel, die
Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern.
Hausrecht,
Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften
Dem Mammutgarten steht auf dem gesamten Gelände das Hausrecht zu. Dieses wird
teilweise von beauftragten Dienstkräften, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls
Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ausgeübt, deren Anordnungen
unbedingt Folge zu leisten ist.
Eintritt
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket
gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein
Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen. Offensichtlich
alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt und
dürfen am Eingang vom Sicherheitspersonal zurückgewiesen werden.
Jugendschutz
und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die
Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren.
Mitgebrachte
Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der
Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und
Besuchern mit Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren. Ausnahmen können
beim Veranstalter per Email unter
info@mammutgarten.de
erfragt werden.
Alkoholische
Getränke
Alkoholische Getränke werden auf dem Gelände nur an Besucher über 16 Jahren
nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben.
Regenschirme
Da Regenschirme anderen Besuchern die Sicht verdecken und im Ernstfall auch ein
Sicherheitsrisiko darstellen können, bitten wir Sie, möglichst auf wetterfeste
Regenkleidung zurückzugreifen. Ein generelles Regenschirm-Verbot besteht nicht.
Zu einzelnen Veranstaltungen behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor, das
Einbringen zu untersagen.
Verhalten und
Müllentsorgung
Auf dem Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder
belästigt wird. Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets
freizuhalten. Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen
Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird
vom Ordnungsdienst überwacht.
Das Mitführen von Hunden
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden. Kotbeutel können am Eingang abgeholt werden, sofern der Halter/die Halterin diesen vergessen haben sollte. Halter/Halterin haftet für durch das Tier entstandene Schäden.
Von dem Mitbringen anderer Haustiere ist dringend abzuraten.
Auf dem gesamten Gelände ist verboten:
das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern- und flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen
jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen
das Mitführen von Laserpointern und Waffen jeglicher Art
das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen jeglicher Art (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.)
das Entzünden von offenem Feuer
das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art
die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind
das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen Klappstühle, große Rucksäcke, Schirme, Selfie-Sticks, Fahrräder und ähnliches.)
das Mitbringen von Rauschmitteln
bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern
bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
Personenkontrollen
und Ausschluss
Die Inhaber des Hausrechts behalten sich das Recht vor, Taschen- und
Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch
den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund
von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen
ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in
mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene
Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein
Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den
Eintritt/Aufenthalt verweigern. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss
und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den
Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt gewalttätige
Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder
rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen kundtut. Wird ein
Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder
nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
Erste
Hilfe/Verletzungen/Sachschäden/Fundsachen
Jeder Unfall/Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen.
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen sowie
auf dem Gelände gefundene Gegenstände sind abzugeben. Für Sach- oder
Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist
die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Kartenrücknahme
Die Rücknahme der Karten erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung durch den
Veranstalter. Bei Änderung des Programms aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit
des Künstlers) entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Minderung oder
Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes
verliert die Karte ihre Gültigkeit. Kaufen Sie Ihre Karten nur an den
autorisierten Vorverkaufsstellen.
Bild-, Video-
und Tonaufnahmen durch Besucher
Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen auf
dem Gelände ist ohne Genehmigung des Veranstalters ausnahmslos verboten. Professionelle
Video-/Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung des
Veranstalters nicht eingebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom
Ordnungsdienst überwacht. Ein Verstoß kann zum Verweis von der Veranstaltung
durch den Ordnungsdienst führen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen auch für den
privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich
verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom
Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des
Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis
ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich.
Bildaufnahmen
Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen
des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu
Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print-
sowie audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt
vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Lärm
Bei Konzerten kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten
Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden.
Parken/Auffahrtsgenehmigung/Barrierefreiheit
Fahrzeuge können auf den ausgewiesenen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt
werden. Der Inhaber des Hausrechts übernimmt keine Haftung für abgestellte
Fahrzeuge. Gäste mit Schwerbeschädigtenausweis und entsprechendem blauen
Behindertenparkausweis haben die Möglichkeit, im Vorfeld per Email an info@mammutgarten.de
eine Zufahrts- bzw. Parkgenehmigung in Bühnennähe zu beantragen. Die Bühne
verfügt über einen extra ausgewiesenen Bereich für bis zu 6 Rollstuhlfahrer.
Die Behindertentoilette befindet sich im Biomarkt auf dem Gelände des
Mammutgartens.
Sitzplätze
Zur Veranstaltung herrscht freie Platzwahl und es besteht kein
Sitzplatzanspruch.